//SUPRIO > STATUTEN
| 1. | // Name | |
| 1.1 | Unter dem Namen "Konferenz der Informations- und Public-Relations-Abteilungen der Schweizer Universitäten und Hochschulen" besteht eine Arbeits- und Interessengemeinschaft. | |
| 1.2 | Diese nationale Konferenz nimmt die Vertretung der Schweiz in der internationalen Vereinigung EUPRIO unter dem Namen "Swiss Universities Public Relations and Information Officers (SUPRIO)" wahr. | |
| 2. | // Zweck und Ziel | |
| 2.1 | SUPRIO befasst sich vor allem mit Hochschulinformation und Wissenschaftskommunikation sowie mit nach aussen gerichteten Aktivitäten der Universitäten und Hochschulen. | |
| 2.2. | Die Konferenz dient dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch sowie der Zusammenarbeit ihrer Mitglieder | |
| 3. | // Mitgliedschaft | |
| SUPRIO führt folgende Formen von Mitgliedschaften: | ||
| 3.1 | Institutionelle Mitglieder: Sie sind im Allgemeinen durch ihren/ihre Kommunikationsleiter/in vertreten. Angesprochen sind die Schweizer Universitäten, die Schweizerischen Fachhochschulen, der ETH-Rat, die beiden ETHs, die vier Forschungsinstitute, die wissenschaftlichen Akademien, der Schweizerische Nationalfonds sowie die Institutionen, die sich um Bildungs- und Forschungspolitik kümmern. | |
| 3.2. | Assoziierte Mitglieder: Personen, die vollamtlich oder mehrheitlich im Bereich der Kommunikation und der PR der Mitglied-Institutionen tätig sind. | |
| 3.3. | Individuelle Mitglieder: Personen, die Zweck und Ziele von SUPRIO unterstützen. | |
| 3.4. | Gönnermitglieder: Institutionen und Organisationen, welche Zweck und Ziele von SUPRIO unterstützen. | |
| 3.5. | Ehrenmitglieder: Persönlichkeiten, die sich für die Interessen von SUPRIO verdient gemacht haben. Sie sind vom jährlichen Mitgliederbeitrag befreit. | |
| 4. | // Organisation | |
| 4.1. | Die Konferenz hält eine jährliche Generalversammlung ab. Die Traktandenliste umfasst mindestens die Punkte Wahlen, Ernennung der Ehrenmitglieder, Mitgliederbeiträge (für institutionelle und individuelle Mitglieder), Finanzen und Budget sowie die Vorbereitung des jährlichen Aktionsplans. | |
| 4.2. | Bei Abstimmungen haben Institutionen gemäss Art. 3.1 je eine Stimme. | |
| 4.3. | Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn die absolute Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder und der/die Präsident/in oder Vizepräsident/in anwesend sind. | |
| 4.4. | Bei Wahlen muss der/die Kandidat/in im ersten Wahlgang zwei Drittel der Stimmen der Stimmberechtigten auf sich vereinen, um gewählt zu sein. In weiteren Wahlgängen gilt das einfache Mehr. Wählbar sind die Mitglieder gemäss Art. 3.1 und 3.2. | |
| 4.5. | Der Vorstand besteht aus 5-6 Mitgliedern, darunter der/die Präsident/in, der/die Vizepräsident/in, der/die Kassier/in sowie der/die EUPRIO-Delegierte. Je ein Vertreter der drei Gruppen - Universitäten, Fachhochschulen, Bildungs- und Forschungsinstitutionen - soll im Vorstand sein. Die Vorstandsmitglieder sind für drei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. | |
| 4.6. | Das Sekretariat hat seinen Sitz in der Institution des/der gewählten Präsident/in. Die Finanzen werden am Arbeitsort des/der Kassierers/Kassiererin verwaltet. | |
| 4.7. | Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 aller Stimmberechtigten. | |
| 5. | // Aktivitäten | |
Die Konferenz … |
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| 5.1. | organisiert regelmässig thematische Tagungen zwecks Erfahrungsaustausch (mindestens zweimal pro Jahr); | |
| 5.2 | unternimmt gemeinsame Kommunikationsaktionen bei Vereinigungen und Gruppierungen aller Art oder im Rahmen nationaler Veranstaltungen; | |
| 5.3. | fördert die Weiterbildung ihrer Mitglieder; | |
| 5.4. | gibt sich ein jährliches Arbeitsprogramm; | |
| 5.5. | pflegt die internationalen Beziehungen; | |
| 5.6. | kann Stellungnahmen und Studien, sei es aus eigener Initiative oder auf Verlangen Dritter, erarbeiten und den Interessierten zur Verfügung stellen. | |
Download: Statuten (PDF, 60KB) |



